Verdrehte Welt

Ich frage mich mittlerweile ob die Politik betriebsblind, verängstigt, korrupt oder zu einem faschistischen Sauhaufen verkommen ist.

Wie dem auch sei und wie sinnvoll das auch sein mag. Politiker sehen auf Konsensmehrheit, deshalb:

AUSSTIEG AUS DIESEM IRRENHAUS BITTE JETZT !

VERSCHWÖRUNGSTHEORETIKER
Prof. Dr. Carsten Scheller,
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi,
Prof. Hendrik Streek,
Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch,
Prof. Dr. Jochen A. Werner,
Dr. Jaroslav Belsky,
Prof. Dr. Stefan Hockertz,
Dr. Klaus Köhnlein,
Prof. Karin Mölling,
Dr. Bodo Schiffmann,
Dr. Joel Kettner,
Dr. Wolfgang Wodarg,
Dr. Mark Fidigge,
Dr. Karl J. Probst,
Dr. Jenö Ebert,
Dr Géhard Krause,
Prof. Maria Rita Gismondo,
Prof. Dr. John lonannidis,
Prof. Dr. Yoram Lass,
Prof. Dr. Pietro Vernazza,
Prof. Frank Ulrich Montgomery,
Prof. Erich Bendavid,
Prof. Jay Bhattacharya,
Dr. Yanis Roussel,
Dr. David Katz,
Dr. Heiko Schönning,
Dr. Michael T Osterholm,
Dr. Peter Goetzsche.

Nicht Verschwörungstheoretiker
Prof. Dorsten => befangen
Bill Gates => befangen
Pharmalobby => befangen
Spahn
Merkel

In der Nachhut bedarf es folgender Maßnahmen (unter Verweis auf GG Art. 20 (4)):

  1. Die Bundesrepublik Deuschland sowie alle ihre Länder distanzieren sich zukünftig von Handlungsempfehlungen, Maßnahmen oder Vorgaben der WHO. Eventuelle Gefährdungen der Volksgesundheit durch Seuchen dürfen künftig nicht mehr in blindem Vertrauen auf internationale Vereinigungen bzw. deren Veröffentlichungen gründen.
  2. Das Robert-Koch-Institut ist als Öffentliches Rechliches Insititut zu schließen. Seine Angestellten abfindungsfrei zu entlassen und die Beamte (sofern vorhanden) in öffenlitchen Ämtern unterzubringen, in denen sie keinen Schaden anrichten können.
  3. Anstelle des Robert-Koch-Instituts treten mehrere dezentrale Insitute, die von Bund und Ländern betrieben werden. Bund und Länder veranlassen entsprechende Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Arbeit dieser Institute. Kartellausschüsse überwachen die Einflussnahme von Lobbyisten, insbesondere von Vertretern von Pharmaunternehmen oder des Gesundheitssystems.
  4. Gegen Mitarbeiter des Robert-Koch-Instituts ist strafrechtlich zu ermitteln. => bewußte Fälschung von Fallzahlen unter Inhaufnahme einer erheblichen Schädigung der Volkswirtschaft und Volksgesundheit
  5. Gegen die Gehundheitsbehörden von Ländern, Kreisen und Kommunen sind ggf. entsprechende Strafermittlungsverfahren einzuleiten. => Verletzung der Sorgfaltspflicht unter Inhaufnahme einer erheblichen Schädigung der Volkswirtschaft und Volksgesundheit
  6. Das Kabinett des Freistaats Bayern tritt geschlossen zurück, in Bayern gibt es Neuwahlen. Alternativ erfolgt durch den Bayerischen Landtag ein entsprechendes Misstrauensvotuum.
  7. Bund und Länder unternehmen alles, um den Wirtschaftsstandort Deutschland und die wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Völker zum Erhalt der Binnenwirtschaft und eines Außenhandels im notwendigen Maß zu gewährleisten.
  8. Im Zuge dessen wird der europäische und internationale Freihandel eingeschränkt.
  9. Internationale Handelsbeziehungen werden zukünfig unter dem Gesichtspunkt deutschem Interesses, unter Berücksichtigung des Interesses der Handelspartner, geführt. Dies gilt insbesondere für Handelsbeziehungen zu Russland.
  10. Die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, alternativ hierzu der Länder, werden wieder besetzt.
  11. Polizeibeamte, die in Folge der Corona- Ausgangsbeschränkung Gewalt angewandt, Menschen, die in Notwehr reagiert haben, inhaftiert oder arrestiert haben, sind auf dem Dienstweg disziplinarisch zu belangen und ggf. strafrechtlich zu verfolgen. Es sei auf ihren Ermessensspielraum und ihre Verpflichtung zur Sorgfalt, sowie auf ihre Möglichkeit den Befehl aus triftigen Gründen zu verweigern, verwiesen. Verhängte Ordnungswidrigkeiten, die sich in diser Zeit auf das IfSG gründen, sind auszusetzen. Entsprechende Entschädigung in großzügiger Höhe sind zu leisten.
  12. Die Bundesrepublik Deutschland und die Länder kündigen alle Rundfunk-Staatsverträge, sowie die dazugehörigen Vertragswerke, außerordentlich und mit sofortiger Wirkung. Das Einfordern oder Einziehen von Rundfunkgebühren unter staatlichem Komplizentum sind einzustellen. Den bisherigen Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten wird der Öffentlich Rechtliche Status aberkannt.
  13. Im Zuge dessen werden journalistische und redaktionelle Mitarbeiter von alternativen Medien als Journalisten anerkannt. Alternaitvmedien sind in ihrer Arbeit, unabhängig von wem sie finanziell unterschützt und inhaltlich angelietet werden, nicht mehr zu behindern. Bund und Länder fördern eine mediale Gegenöffentlichkeit entsprechend, indem unzensierte Sendeplätze, beispielsweise im Internet, zur Verfügung gestellt werden. Opfer von staatlicher Ignoranz, wie beispielsweise der freie Journalist „Billy Six“, werden großzügig für die entstehenden Folgeschäden entschädigt. Selbiges gilt für politische Gefangene wie „Julian Assange“. Künftig setzen sich die Behörden und Organe von Bund und Länder für alle Journalisten und politische Gefangene im gleichen Maß ein, unabhängig für wen sie arbeiten.
  14. Bund, Länder und Behörden veranlassen alles in ihrer Macht stehende um die Öffentliche Ordnung, sofern noch vorhanden, aufrechtzuerhalten und wieder herzustellen. Diese Maßnahmen geschehen _gewaltfrei_ und unter Beachtung von GG Art. 20 (4) und schließen auch ggf. drastische Maßnahmen in den eigenen Reihen mit ein.
  15. Die Gesetzgebung erkennt zukünftig Diffamierungen, wie beispielsweise „Verschwörungsthrotetiker“, „Aluhut“ oder ähnliche Maulhaltestigmata als diffamierende Belästigungen an und behandelt diese gleich einer verbalen sexuellen Belästigung.
    Grund- und substanzlose Diffamierungen die im Zusammenhang mit der Nazivergangenheit Deutschlands stehen, wie beispielsweise „rechtsradikal“, „Rassist“, „Nazi“ oder „Antisemit“, sollen künfitig als Straftat gelten. Es soll nicht die Benennung derlei Tatsachen oder eine karrikative Verwendung sanktioniert werden, sonderen deren diffamierender Missbrauch in Zusammenhang mit Persönlichkeitsverletzungen bei schleierhaften Anhaltspunkten, insbesondere in öffenltichen Diskussionen.
    Dies ist sowohl in der Öffentlichen, als auch in der privaten Diskussion anwendbar. Augenommen sind nicht ehrverletzende Hinweise auf Ähnlichkeiten in der Argumentation oder der Rhetorik.
    Derartige Diffamierungen stellen eine Zensur dar und fallen damit unter GG. Art. 6 (1) letzter Satz. Sie fallen, was die Äußerung von Meinungen angeht, unter die Ausnahme der Ehrverletzung (GG. Art. 6 (2)). Sie werden im großen Stil dazu missbraucht kritische Stimmen mundtot zu machen, berufliche Laufbahnen, Reputationen und damit Existenzen zu zerstören, Einfluss auf die Pluralistische Meinungs- und Willensbildung zu nehmen, stören die freiheitlich demokratische Grundordnung, und sind daher, analog zur Leugnung des Holocoust, strafrechtlich zu verfolgen. Dies wäre, wegen Sanktionen bei Verstoß gegen politisch korrekte Sprachregelungen, nur konsequent. Der Schutz vor Diffamierung von Einzelpersonen, auch derer die in der Öffenltichkeit stehen, der Schutz vor Eingriff in deren persönliche Rechte, stehen über der Pressefreiheit. Von diesem Recht können selbstredend auch Politiker Gebrauch machen, die zu Unrecht beschuldigt oder diffamiert werden. Dieser Schutz ist sowohl durch das Grundgesetz als auch durch das EMRK gegeben.
  16. Das Gesundheitssystem ist bundesweit zu entkernen und zu reformieren. Die Neuzulassung von Medikamenten, Erregertests, Impfungen sind zukünfitg besser zu kontrollieren, einst vorhandene Qualitätsstandards wieder zu etablieren. Importe von Medikamenten oder deren Komponenten, insbesondere aus China oder Indien, sind zukünfitg zu überwachen, auf ihre Qualität zu überprüfen. Die Auflagen zum Umweltschutz, Arbeitsbedigungen etc. müssen in den entsprechenden Herstellerländern überprüft und eingefordert werden, bevor sie in Deutschland auf den Markt kommen dürfen.
  17. Studien und Statistiken, insbesondere im Bereich der Medizin und der Pharmazie, müssen unabhängig vor der Zulassung eines Medikaments (o.ä.), auf Fehler oder auf Betrug überprüft werden. Bei entsprechenden Tatbeständen muss drastisch durchgegriffen werden. Die Gefährdung der Volksgesundheit durch gefährliche Medikamente ist zu unterbinden.
  18. Meinungen von Popularwisschenschaftlern oder Influencern im Internet dürfen keine Relevanz für eine politische Entscheidung haben. Natürlich dürfen sie diese uneingeschränkt äußern. Entsprechende Gegenstimmen sind jeoch nicht mehr zu unterdrücken.
  19. Fernseh- Radio- oder Kinowerbung für Medikamente oder medizinische Dienstleistungen sind, wie die Werbung für Tabakwaren, zu verbieten – aus den selben Gründen.
  20. Eine Pflichtverabreichung von pharmazeutischen Produkten, dazu zählen u.a Medikamente und Impfungen ist zu ächten. Dies ist als Grundrecht in den Menschenrechtskatalog des Grundgesetzes aufzunehmen (im geschützten Bereich von Artikel 1-19). Es werden Gesetze geschaffen, mit denen eine zwanghafte Verabreichung von pharmazeutischen Produkten gegen den Willen des Patienten unter Strafe stellen. Ausnahmen bilden Menschen die geistig behindert oder nicht ehtscheidungsfähig sind, beispielsweise durch ein Koma oder eine Bewusstlosigkeit. Weitere Ausnahmen bildet die Notfallmedizin.
  21. Organspenden bedürfen zukünftig der eindeutigen schriftlichen Einwilligung des Spenders. Angehörige dürfen nicht über eine Organspende entscheiden. Das Recht über den Körper eines bewusstlosen sterbenden Menschen ist in das in den Menschenrechtskanon des Grundgesetzes aufzunehmen und gegen Veränderung zu schützen.
  22. Zukünftig wird per Grundgesetz und per Gesetz eine Möglichkeit geschaffen, direktdemokratisch auf Entscheidungen und die Gesetzgebung einzuwirken. Es wird Zeit zur Einführung der Direkten Demokratie.